Patientenverfügung und Organspende
Für die Fälle, in denen der Mensch nicht mehr in der Lage ist eigenständig seinen Willen zu bekunden, gibt es sogenannte vorsorgliche Willensbekundungen. Diese dienen der Sicherung der Selbstbestimmung bei fehlender Einwilligungsfähigkeit. Möglichkeiten seinen Willen vorab zu bekunden sind Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen.
Bei der Gestaltung einer Patientenverfügung ist es wichtig, sich Gedanken über die Art und Weise der Formulierungen machen. Im Besonderen gilt diese für die Entscheidung zu einer Organspende.
Im Zusammenhang mit dem Thema Patientenverfügung / Organspende gibt es 3 Fallkonstellationen.
Sie haben einen Organspendeausweis und eine Patientenverfügung
Sie haben einen Organspendeausweis aber keine Patientenverfügung.
Sie haben eine Patientenverfügung aber keinen Organspendeausweis.
Aussagekräftige Informationen zu dem Thema finden sie unter den folgenden Links:
PATIENTENVERFÜGUNG – VORSORGEVOLLMACHT – ORGANSPENDEERKLÄRUNG - Orientierungshilfe für Ärzte
- aus: Deutsches Ärzteblatt 2013 | Heft 38 | A 1714
http://data.aerzteblatt.de/pdf/110/38/a1714.pdf
Empfehlungen der Bundesärztekammer und der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer Umgang mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in der ärztlichen Praxis - aus: Deutsches Ärzteblatt 2013 | Heft 33-34 | A 1580 - A 1585
und
dem „Arbeitspapier zum Verhältnis von Patientenverfügung und Organspendeerklärung Praxis - aus: Deutsches Ärzteblatt 2013 | Heft 33-34 | A 7 - A 9
Diese Datei ist auch auf der Internetseite des "Bundeministerium der Justiz" unter:bmj.de/Themen/Gesellschaft/Betreuungsrecht-Patientenverfügung-Vorsorgevollmacht abrufbar.
Patientenverfuegung_Textbausteine_word.d[...]
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